Unfallschaden?
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Wie verläuft eine professionelle Unfallabwicklung?

Schritt 1: Melden Sie sich bei dem KFZ Sachverständigen Ihres Vertrauens

Unfallgeschädigte sollten nichts dem Zufall überlassen. Die Angebote der Gegenversicherung sind oftmals zwar nett gemeint, wirken sich für den Geschädigten jedoch häufig nachteilig aus. Es ist besser, einen professionellen Sachverständigen zu beauftragen, der ein einwandfreies Gutachten erstellt. Achten Sie darauf, dass Sie auf einen freien und unabhängigen Sachverständigen zurückgreifen.

Schritt 2: Sachschaden ermitteln

Für die Unfallabwicklung ist die Schadensregulierung maßgeblich. Der Sachverständige kommt zu Ihnen und begutachtet das Fahrzeug vor Ort. Für die Geschädigten ist das professionelle Unfallgutachten absolut kostenfrei. Die Gebühren muss der Unfallverursacher übernehmen. Es werden alle nötigen Daten zum Unfallhergang notiert und das weitere Vorgehen besprochen. 

Schritt 3: Schadenersatz einfordern

Ist das Gutachten erstellt und eine Schadenshöhe ersichtlich, kann der Unfallgeschädigte Schadensersatz von der Gegenseite verlangen. Hier ist es empfehlenswert, einen versierten Fachanwalt einzubeziehen. Die Versicherung muss dann auch diesen bezahlen. Das Unfallopfer hat vom Gesetz her Anspruch auf eine Regulierung der Schäden – und das im vollen Umfang. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen wollen, oder ob Sie die Reparaturkosten abrechnen möchten.

Schritt 4: Schadensersatz erhalten

Die Unfallabwicklung ist abgeschlossen, wenn Ihr Fahrzeug sach- und fachgerecht repariert worden ist, oder die Versicherung, je nach Fall die Reparaturkosten an Sie übertragen hat. Die Gebühren für den Anwalt und den Sachverständigen überträgt die Gegenversicherung direkt an die zuständigen Firmen.

Was passiert, wenn ein Totalschaden vorliegt?

Auch in diesem Fall müssen die Unfallopfer keineswegs darben. Übersteigen nach dem Unfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, so reden Experten von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das bedeutet für die Unfallabwicklung, dass die Gegenversicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des betroffenen Fahrzeuges aufwenden muss. Reparaturkosten lassen sich in diesem Hinblick jedoch nicht mehr verlangen. Was komplett kaputt ist, lässt sich nicht mehr reparieren.


Egal welchen Weg Sie nach einem Unfall gehen möchten, ich bin gerne für Sie da!


 
 
 
 
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